Testament

Kürzlich ist ein Bekannter von mir verstorben, welcher sein Testament bei mir deponiert hat. Was muss ich damit unternehmen?

Das Testament ist im Original am letzten Wohnsitz des Verstorbenen der zuständigen Behörde einzureichen. Im Kanton Zürich ist das das Bezirksgericht. Die Behörde ermittelt darauf hin alle gesetzlichen und im Testament bedachten Erben und informiert diese schriftlich.

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