Eine Kündigung ist oft mit Unsicherheit, Fragen und Emotionen verbunden – sei es für Arbeitnehmende oder Arbeitgebende. Wir beraten Sie rasch und zuverlässig, wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes, fragwürdige Kündigungsgründe oder ausstehende Ansprüche geht.
In der Schweiz sind Kündigungen grundsätzlich frei möglich – doch nicht unter allen Umständen: Arbeitnehmende haben Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Kündigung. Diese kann zeigen, ob die Kündigung missbräuchlich war – etwa als Reaktion darauf, dass Sie Ihre Rechte geltend gemacht haben, bei langjähriger Betriebszugehörigkeit kurz vor der Pensionierung oder wenn die Kündigung in verletzender Weise ausgesprochen wurde. In solchen Fällen kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangt werden. Wichtig: Um diesen Anspruch durchzusetzen, müssen Sie noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Beendigung Klage einreichen.
Zusätzlich schützt das Gesetz Arbeitnehmende in bestimmten Lebenslagen: Während einer Krankheit, eines Unfalls, einer Schwangerschaft oder bei Militärdienst darf nicht gekündigt werden. Eine Kündigung in diesen sogenannten Sperrfristen (Art. 336c OR) ist ungültig – das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Erkranken Sie während der Kündigungsfrist, kann sich diese sogar verlängern, was zu einem weiteren Lohnanspruch führt.
Wir klären für Sie die Rechtslage, prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht. Eine zeitnahe Beratung nach Erhalt der Kündigung ist entscheidend.