Homeoffice-Pflicht auch für Führungskräfte?

Gilt die Homeoffice-Pflicht auch für Führungskräfte? Selbstverständlich! Die Vorgaben des Bundesrates unterscheiden nicht zwischen Führungskräften und anderen Mitarbeitenden. Die blosse Angst, dass die Führung von zu Hause aus erschwert wird, genügt offensichtlich nicht, die Homeoffice-Pflicht zu umgehen.

So lassen sich Geschäftsleitungssitzungen, Teammeetings, Zielvereinbarungen, Quali- oder Vorstellungsgespräche etc. ohne Probleme in den allermeisten Fällen auch mittels Videokonferenz durchführen. Vielleicht ist das nicht immer wünschenswert, aber in Zeiten von Corona muss man sich als Führungskraft flexibel zeigen.

Die Firmen müssen sich in diesem Zusammenhang auch bewusst sein, dass nebst strafrechtlichen Konsequenzen hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen können, wenn die Homeoffice-Pflicht nicht durchgesetzt wird. Erkrankt ein Mitarbeiter vor Ort schwer an Corona oder stirbt sogar daran, dann kann dies eine Schadenersatzpflicht auslösen, wenn die Firma die Homeoffice-Pflicht nicht durchsetzt und den Mitarbeiter vor Ort arbeiten lässt.

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