Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Minimaldauer.

Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 10. Dezember 2019 ist ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Minimaldauer während dieser Minimaldauer wie ein befristeter Arbeitsvertrag zu behandeln. Eine Kündigung während der Minimaldauer ist somit nur aus wichtigen Gründen im Sinne einer fristlosen Kündigung möglich. Wird der Arbeitsvertrag trotzdem aufgelöst unter Einhaltung einer Frist, wird diese Kündigung als fristlose Kündigung behandelt. Sie führt somit auf jeden Fall zur Auflösung des Arbeitsvertrages. Gibt es aber keine wichtigen Gründe, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ist der Lohn bis zum Ablauf der Minimaldauer zu entrichten zuzüglich einer sogenannten Pönalen wegen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung.

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