Interview in 20min.

Herr Kalbermatter*, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Angestellten im Büro eine Maske tragen?

Wenn Bund oder Kantone eine Maskenpflicht in Innenräumen vorschreiben, ist der Fall sowieso klar. Aber auch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer kann diese Massnahme rechtfertigen. Das Arbeitsrecht schreibt dem Arbeitgeber vor, Weisungen zu erteilen und Massnahmen zu treffen, die für den Gesundheitsschutz nötig sind. Dazu gehört zur Zeit wohl auch die Vorschrift, eine Maske zu tragen, wenn andere Schutzkonzepte wie zum Beispiel genügend Abstand nicht möglich sind oder Hygienemassnahmen nicht ausreichen. Im Sinne der Verhältnismässigkeit muss die Pflicht aber soweit wie möglich beschränkt bleiben, z.B. Maskentragepflicht nur für Situationen, in denen andere Schutzkonzepte nicht greifen und nicht einfach pauschal für den ganzen Arbeitstag.

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